Wenn ein Gerät unmittelbar nach dem Kauf kaputt geht ist man durch die gesetzliche Gewährleistung geschützt. Der Verkäufer muss Ihnen eine mangelfreie Ware verkaufen. Wenn also innerhalb der ersten 6 Monate was kaputt geht, geht man davon aus, dass der Mangel schon beim Kauf bestand – also muss der Verkäufer dafür geradestehen. Oftmals reden sich Verkäufer heraus man müsse sich an den Hersteller wenden – das stimmt jedoch nicht. Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer dran. Sie haben Anspruch auf Nachbesserung, Reparatur oder ein kostenloses einwandfreies Gerät. Dafür muss der Händler sorgen.
Anders sieht es danach aus. Geht in den 18 darauffolgenden Monaten etwas kaputt müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestand, was Ihnen normalerweise schwer fallen wird. Dafür bräuchte man schon ein Gutachten. Die meisten Händler zeigen sich jedoch kulant.
Erweiterte Garantie
Oft sieht man auch, dass Hersteller mit einer Garantie von 3 Jahren werben. Zum Beispiel Monitore oder Festplatten. Diesen Garantieanspruch haben Sie dann ausschließlich gegenüber dem Hersteller. Informationen wie Sie die Garantieansprüche realisieren findet man zumeist auf der Herstellerseite. Suchen Sie hier nach Garantie, Warrenty oder RMA-Nummer. Oder Sie fragen den Verkäufer, ob er Ihnen da einen Ansprechpartner nennen kann.