Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die beiden Urteile der anderen Instanzen bestätigt. Auch weiterhin dürfen Schüler anonym Ihren Lehrern bei Spickmich Noten geben, auch wenn es denen vielleicht nicht passt. Das Gericht sah auf jeden Fall das Persönlichkeitsrecht der Pädagogen nicht verletzt. Grundlage des Urteils ist das Recht auf Meinungsfreiheit, das auch anonym augeübt werden darf. Nach Meinung der klagenden Lehrerin, die von Ihren Schülern bei Spickmich mit 4,3 benotet worden war, würde sie öffentlich diffamiert werden und hatte keine Einwilligung dazu gegeben. Der BGH sieht die Lehrer in diesem nicht als Privatpersonen, sondern als Lehrer, die in öffentlichem Interesse stehen. Und auch wenn natürlich Manipulationen versucht würden, so kann man diese ja leicht herausfiltern. Die Diskussion um Spickmich, die ja auch eine Form von Zensur beinhaltet. Nun können Schüler Ihre Lehrer wieder benoten. Es gibt nun mal gute und weniger gute Lehrer – beliebte und unbeliebte Pauker. Dass das nun öffentlich bekannt wird müssen diese nicht fürchten, aber respektieren.